Zuschüsse

Anbieter von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, zur Durchführung ihrer Angebote städtische Zuschüsse oder Landesmittel zu beantragen.

  • Förderung außerörtlicher Ferienfreizeiten
  • Freizeitenförderung
  • Zuschuss nach § 74 KJHG
  • Landesjugendplan

Förderung außerörtlicher Ferienfreizeiten:

Die Förderung außerörtlicher Ferienfreizeiten wird jährlich durch das Kinder- und Jugendbüro ausgeschrieben. Geför-dert werden bis zu 3 Ferienmaßnahmen mit insgesamt bis zu 90 Plätzen.

Die finanzielle Förderung besteht aus einem Festbetragszuschuss zwischen 250 € und 750 € und einem Teilnehmerzuschuss von 1,50 € pro Tag und Teilnehmer aus Baden-Baden.

Freizeitenförderung:
Die Freizeitenförderung des Fachbereichs Bildung und Soziales wird formlos spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit beantragt. Erforderlich sind Angaben zum Anbieter und zur Maßnahme (Dauer, voraussichtliche Teilnehmerzahl, Ort).

Der Zuschuss beträgt 1,50 € pro Tag und Teilnehmer aus Baden-Baden. Pro angefangene 10 Teilnehmer wird ein Betreuer bezuschusst.

Zuschuss nach § 74 KJHG:
Die Stadt Baden-Baden stellt jährlich 8.000 € zur Bezuschussung von Maßnahmen der Jugendverbände zur Verfügung. Dies können Seminare, Lehrgänge, Hüttenaufenthalte oder Ferienfreizeiten sein.

Der Zuschuss beträgt bei Bildungsmaßnahmen 20 € pro Tag und Teilnehmer aus Baden-Baden und bei Freizeitaufenthalten 5 € pro Tag und Teilnehmer aus Baden-Baden.

Landesjugendplan:
Über den Landesjugendplan können Träger außerschulischer Jugendbildung Zuschüsse in den Bereichen Jugenderholung und Jugendbildung beantragen.

Die Träger der außerschulischen Jugendbildung stellen die Anträge über ihren Dachverband.