Zuschüsse
Anbieter von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, zur Durchführung ihrer Angebote städtische Zuschüsse oder Landesmittel zu beantragen.
- Förderung außerörtlicher Ferienfreizeiten
- Freizeitenförderung
- Zuschuss nach § 74 KJHG
- Landesjugendplan
Förderung außerörtlicher Ferienfreizeiten:
Die Förderung außerörtlicher Ferienfreizeiten wird jährlich durch die Abteilung Kinder- und Jugendarbeit ausgeschrieben. Gefördert werden bis zu 3 Ferienmaßnahmen mit insgesamt bis zu 90 Plätzen.
Die finanzielle Förderung besteht aus einem Festbetragszuschuss zwischen 250 € und 750 € und einem Teilnehmerzuschuss von 1,50 € pro Tag und Teilnehmer aus Baden-Baden.
(07221) 93-2626
Abteilung Kinder- und Jugendarbeit
Freizeitenförderung:
Die Freizeitenförderung des Jugendamtes Baden-Baden wird formlos spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit beantragt. Erforderlich sind Angaben zum Anbieter und zur Maßnahme (Dauer, voraussichtliche Teilnehmerzahl, Ort).
Der Zuschuss beträgt 1,50 € pro Tag und Teilnehmer aus Baden-Baden. Pro angefangene 10 Teilnehmer wird ein Betreuer bezuschusst.
(07221) 93-26 26
Abteilung Kinder- und Jugendarbeit
Zuschuss nach § 74 KJHG:
Die Stadt Baden-Baden stellt jährlich 8.000 € zur Bezuschussung von Maßnahmen der Jugendverbände zur Verfügung. Dies können Seminare, Lehrgänge, Hüttenaufenthalte oder Ferienfreizeiten sein.
Der Zuschuss beträgt bei Bildungsmaßnahmen 20 € pro Tag und Teilnehmer aus Baden-Baden und bei Freizeitaufenthalten 5 € pro Tag und Teilnehmer aus Baden-Baden.
(07221) 93-2626
Abteilung Kinder- und Jugendarbeit
Landesjugendplan:
Über den Landesjugendplan können Träger außerschulischer Jugendbildung Zuschüsse in den Bereichen Jugenderholung und Jugendbildung beantragen.
Die Träger der außerschulischen Jugendbildung stellen die Anträge über ihren Dachverband.