Zuschüsse

Anbieter von Freizeit- und Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, zur Durchführung ihrer Angebote städtische Zuschüsse oder Landesmittel zu beantragen.

  • Förderung außerörtlicher Ferienfreizeiten
  • Freizeitenförderung
  • Zuschuss nach § 74 KJHG
  • Landesjugendplan

Förderung außerörtlicher Ferienfreizeiten:

Die Förderung außerörtlicher Ferienfreizeiten wird jährlich durch die Abteilung Kinder- und Jugendarbeit ausgeschrieben. Gefördert werden bis zu 3 Ferienmaßnahmen mit insgesamt bis zu 90 Plätzen.

Die finanzielle Förderung besteht aus einem Festbetragszuschuss zwischen 250 € und 750 € und einem Teilnehmerzuschuss von 1,50 € pro Tag und Teilnehmer aus Baden-Baden.

Freizeitenförderung:
Die Freizeitenförderung des Jugendamtes Baden-Baden wird formlos spätestens 14 Tage vor Beginn der Freizeit beantragt. Erforderlich sind Angaben zum Anbieter und zur Maßnahme (Dauer, voraussichtliche Teilnehmerzahl, Ort).

Der Zuschuss beträgt 1,50 € pro Tag und Teilnehmer aus Baden-Baden. Pro angefangene 10 Teilnehmer wird ein Betreuer bezuschusst.

Zuschuss nach § 74 KJHG:
Die Stadt Baden-Baden stellt jährlich 8.000 € zur Bezuschussung von Maßnahmen der Jugendverbände zur Verfügung. Dies können Seminare, Lehrgänge, Hüttenaufenthalte oder Ferienfreizeiten sein.

Der Zuschuss beträgt bei Bildungsmaßnahmen 20 € pro Tag und Teilnehmer aus Baden-Baden und bei Freizeitaufenthalten 5 € pro Tag und Teilnehmer aus Baden-Baden.

Landesjugendplan:
Über den Landesjugendplan können Träger außerschulischer Jugendbildung Zuschüsse in den Bereichen Jugenderholung und Jugendbildung beantragen.

Die Träger der außerschulischen Jugendbildung stellen die Anträge über ihren Dachverband.