Führungszeugnis für Neben- und Ehrenamtliche
Gemäß §72a SGB VIII sind freie Träger und Vereine, die eine Förderung vom kommunalen Träger erhalten verpflichtet, von ihren neben- und ehrenamtlich tätigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen.
Dies dient in erster Linie zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, welche an verschieden Aktionen und Maßnahmen teilnehmen und von ehrenamtlichen Mitarbeitenden betreut werden.
Bei folgenden Tätigkeiten soll die Vorlage eines Führungszeugnisses geprüft werden:
- Betreuung bei Freizeiten, welche mit mehreren Übernachtungen verbunden sind.
- Durchführung von regelmäßigen Gruppenstunden.
- Tätigkeiten mit Hineinwirken in die Privatsphäre (z.B. Windeln wechseln, Begleitung beim Toilettengang, Unterstützung beim Ankleiden).
- Durchführung von Einzelbetreuung.
Wichtig ist der Gesamtzusammenhang der Tätigkeit.
Ob ein Führungszeugnis einzuholen ist, kann mittels der Einschätzungshilfe geprüft werden (s. Downloads).
Unter den Downloads finden Sie alle relevanten Arbeitshilfen, Unterlagen und Informationen zum Vorgehen und der Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte gerne auch direkt an das Kinder- und Jugendbüro!
Bildquelle: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de